Glossar
Juristische Person
Juristische Person
Eine Juristische Person ist im Bewacherregister bei Kapitalgesellschaften und ggf. bei Personalgesellschaften als Gesetzlicher Vertreter anzulegen. Die Juristische Person ist dann Inhaber der Erlaubnis . Der gesetzliche Vertreter der juristischen Person benötigt dann eine Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz, jedoch keine Sachkunde, da diese auch durch einen Betriebsleiter erbracht werden kann.