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Natürliche Person erfassen

Eine Natürliche Person kann für Ihren Gewerbebetrieb nur die zuständige § 34a Behörde erfassen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer § 34a-Behörde auf.


Natürliche Person als Wachperson verknüpfen

Sie müssen eine Natürliche Person als Wachperson verknüpfen, wenn diese gesetzliche Vertreterin und Vertreter beziehungsweise Geschäftsführerin und Geschäftsführer Ihres Gewerbebetriebes ist und zugleich auch Wachtätigkeiten ausüben soll. Voraussetzung ist, dass die Natürliche Person bereits von der zuständigen § 34a-Behörde im Bewacherregister erfasst wurde.

So verknüpfen Sie eine natürliche Person als Wachperson:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf " Natürliche Person als Wachperson ".
  • Es öffnet sich eine Seite, die alle Ihrem Gewerbebetrieb zugeordneten gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zeigt. 

    In der Spalte "Verknüpfung möglich" sehen Sie entweder ein grünes "Häkchen"-Symbol oder ein rotes "X"-Symbol. Ist ein grünes "Häkchen"-Symbol aktiv, können Sie die Natürliche Person als Wachperson verknüpfen.

  • Klicken Sie auf das "+"-Symbol, um mit dem Verknüpfen zu starten.
  • Es öffnet sich der Reiter "Rolle". Füllen Sie alle Pflichtfelder aus und klicken Sie auf "Speichern & weiter".
  • Es öffnet sich der Reiter "Übersicht". Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf "Verknüpfen".
  • Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf "Verknüpfen", um den Vorgang zu bestätigen.


Natürliche Person ändern

Änderungen an den Daten einer natürlichen Person kann für Ihren Gewerbebetrieb nur die zuständige § 34a-Behörde vornehmen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer § 34a-Behörde auf.


Natürliche Person als Wachperson abmelden

Eine Natürliche Person kann für Ihren Gewerbebetrieb nur die zuständige § 34a-Behörde abmelden. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer § 34a-Behörde auf.

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