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Schnittstelle zum Verfassungsschutz erklärt

Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einer natürlichen Person durch die zuständige § 34a-Behörde fließen – abhängig von der ausgeübten Rolle beziehungsweise Einsatzart – auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ein.

Folgende Rollen sind im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung verfassungsschutzrelevant:

Folgende Einsatzarten sind verfassungsschutzrelevant:

  • Bewachung Asylunterkünfte in (nicht) leitender Funktion
  • Bewachung Großveranstaltungen in (nicht) leitender Funktion
  • Schutz besonders gefährdeter Objekte


Verfassungsschutz anfragen – Regelvorgang

Gemäß den gesetzlichen Regelungen beinhaltet die Zuverlässigkeitsprüfung einer Person abhängig von der ausgeübten Rolle beziehungsweise Einsatzart von einer Wachperson auch eine Anfrage über die Schnittstelle beim Verfassungsschutz. Eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes zur Erkenntnislage einer Person ist zwingend, um die Rolle einer gesetzlichen Vertreterin und Vertreters, Gewerbetreibenden, Betriebsleiterin und Betriebsleiters oder einer Wachperson mit besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben auszuüben. Die erste Anfrage wird als Regelvorgang bezeichnet - erfolgt diese Anfrage, beginnt eine Nachberichtspflicht von fünf Jahren.

Natürliche Personen und Wachpersonen

Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter und Gewerbetreibende gelten als natürliche Personen, Betriebsleiterin und Betriebsleiter und Wachpersonen als Wachpersonen. Der Prozessablauf ist identisch, wobei sich die Benutzeroberfläche unterscheidet. Handelt es sich um eine natürliche Person, wird der Prozess links in der Menüleiste unter "Zugeordnete natürliche Personen" gestartet – der Button "Freigeben zur VS" ist unten.

So führen Sie einen Regelvorgang für eine Wachperson aus:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Wachpersonen".
  • Es öffnet sich die Liste der Wachpersonen in Ihrer Zuständigkeit.
  • Klicken Sie auf das "Lupe"-Symbol, in der Zeile der betreffenden Wachperson .
  • Es öffnet sich der Reiter "Übersicht". Klicken Sie auf "Freigeben zur VS-Prüfung". Um die Freigabe durchzuführen, müssen alle Pflichtfelder befüllt sein.
  • Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf " Wachperson freigeben", um den Vorgang zu bestätigen.
    Es erfolgt eine automatische Prüfung der Einsatzart . Ist die Wachperson aufgrund ihrer Qualifikation und Zuverlässigkeit für weitere Einsatzarten qualifiziert, öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf " Einsatzarten bearbeiten", um neue Einsatzarten zuzuordnen oder auf " Wachperson freigeben", um den Vorgang zu bestätigen.
    Es erfolgt eine automatische Dublettenprüfung. Wird eine Dublette gefunden, öffnet sich ein Dialogfenster. Prüfen Sie die Hinweise sorgfältig.
  • Es erscheint der Hinweis, dass eine Verfassungsschutzanfrage im Reiter "Zuverlässigkeit" gestellt werden muss. Klicken Sie auf "Zuverlässigkeit", um den Reiter zu wechseln.
  • Es öffnet sich der Reiter "Zuverlässigkeit". Scrollen Sie in den Bereich Verfassungsschutzanfrage und klicken Sie auf "Anfragen", um den Vorgang zu starten.
  • Die Person ist nun für den Regelvorgang beim Verfassungsschutz angefragt. Der Prozessstatus lautet "BEANTRAGT", der Anfragestatus "Eine Bestätigung vom Verfassungsschutz wird erwartet". 

Im Regelfall erhalten Sie innerhalb der nächsten 14 Tage eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes, ob Erkenntnisse hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Person vorliegen. Sobald die Stellungnahme vorliegt, werden Sie hierzu unter "Benachrichtigungen" informiert. Sie können dann den Überprüfungsbericht einsehen und die Zuverlässigkeitsprüfung abschließen, also die Wachperson freigeben oder nicht zulassen. Die Nachberichtspflicht des Verfassungsschutzes ist aktiv und beträgt fünf Jahre.


Verfassungsschutz anfragen – Wiederholungsprüfung

Gemäß den gesetzlichen Regelungen muss die Zuverlässigkeit einer Person in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, erneut überprüft werden. Abhängig von der ausgeübten Rolle beziehungsweise Einsatzart der Wachperson ist eine Verfassungsschutzanfrage Bestandteil einer Wiederholungsprüfung auf Zuverlässigkeit, um die sogenannte Nachberichtspflicht um fünf Jahre zu verlängern.

Bearbeitungshinweise

Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung auf Zuverlässigkeit und das Ende der Nachberichtspflicht beim Verfassungsschutz können differieren. Einige Einsatzarten sind nicht verfassungsschutzrelevant. Wachpersonen können jedoch auch nach ihrer initialen Freigabe weitere, verfassungsschutzrelevante Bewachungstätigkeiten ausüben oder gesetzliche Vertreterin und Vertreter beziehungsweise Gewerbetreibende und Gewerbetreibender werden. Der Verfassungsschutz wurde dann zeitversetzt zur Freigabe der Wachperson angefragt.

Nach Abschluss der Wiederholungsprüfung ist in das Pflichtfeld "Festgestellt am" ein neues Datum einzutragen – der Prüfbedarf aktualisiert sich automatisch. Bei Bedarf sind auch die Pflichtfelder "Feststellende Behörde" und "Ergebnis" zu überschreiben.

So führen Sie eine Wiederholungsprüfung für eine Wachperson aus:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Wachpersonen".
  • Es öffnet sich die Liste der Wachpersonen in Ihrer Zuständigkeit.
  • Klicken Sie auf das "Lupe"-Symbol, in der Zeile der betreffenden Wachperson .
  • Es öffnet sich der Reiter "Übersicht". Klicken Sie auf "Zuverlässigkeit", um den Reiter zu wechseln.
  • Es öffnet sich der Reiter "Zuverlässigkeit". Wählen Sie im Pflichtfeld Bearbeitungsstand "Nachberichtspflicht" aus.
  • Im Bereich "Verfassungsschutzanfrage" wird nun " Wiederholungsprüfung " aktiv. Klicken Sie auf "Regelprüfung (nach 5 Jahren)", um den Vorgang zu starten.
  • Die Person ist nun beim Verfassungsschutz für die Wiederholungsprüfung angefragt.
    Der Prozessstatus lautet "BEANTRAGT", der Anfragestatus "Eine Bestätigung vom Verfassungsschutz wird erwartet". Der aktuelle Vorgang zeigt die Wiederholungsprüfung , der Regelvorgang ist historisiert.

Im Regelfall erhalten Sie innerhalb der nächsten 14 Tage eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes, ob Erkenntnisse hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Person vorliegen. Sobald die Stellungnahme vorliegt, werden Sie hierzu unter "Benachrichtigungen" informiert. Sie können dann den Überprüfungsbericht einsehen und die Wiederholungsprüfung abschließen. Die Nachberichtspflicht ist um weitere fünf Jahre verlängert.


Verfassungsschutz Überprüfungsbericht einsehen

Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einer natürlichen Person durch die zuständige § 34a-Behörde fließen – abhängig von der ausgeübten Rolle beziehungsweise Einsatzart – auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ein.

Wurde eine Person im Rahmen des Regel- oder Wiederholungsvorgangs über die Schnittstelle beim Verfassungsschutz angefragt, wird eine Stellungnahme im Bewacherregister in Form eines Überprüfungsberichts erwartet. Sobald die Stellungnahme vorliegt, werden Sie hierzu für 14 Tage unter "Benachrichtigungen" informiert. Der Überprüfungsbericht ist im Datensatz der Person immer im Reiter "Zuverlässigkeit" sichtbar.

So sehen Sie den Überprüfungsbericht ein:

  • Klicken Sie auf der Startseite im Bereich "Funktionen" auf " Benachrichtigungen ".
  • Es öffnet sich die Seite der Behörden Benachrichtigungen .
  • Klicken Sie im Panel "Abgeschlossene BfV-Anfragen" rechts auf das "Plus-Symbol".
  • Es öffnet sich das Panel "Abgeschlossene BfV-Anfragen". Klicken Sie auf die Bewacher-ID , in der Zeile der zu bearbeitenden Person.
  • Es öffnet sich der Reiter "Übersicht" der Person. Klicken Sie auf "Zuverlässigkeit", um den Reiter zu wechseln.
  • Es öffnet sich der Reiter "Zuverlässigkeit". Im Bereich "Verfassungsschutzanfrage" sehen Sie die Stellungnahme des Verfassungsschutzes.

Der Verfassungsschutz informiert Sie insbesondere über Erkenntnisse der Person:

Erkenntnis: Keine
Dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) liegen keine Erkenntnisse zu einer natürlichen Person vor.

Erkenntnis: Liegt vor
Dem zuständigen LfV liegen Erkenntnisse zu einer Person vor. Der konkrete Inhalt der Erkenntnisse wird nicht übermittelt. Hierfür ist ein bilateraler Austausch zwischen der § 34a Behörde und der zuständigen LfV erforderlich.

Erkenntnis: Prüfbedarf
Das für die Stellungnahme zuständige LfV benötigt einen verlängerten Zeitraum für die Prüfung. Der Status wird übermittelt, wenn 14 Tage nach Anfrage durch das BWR keine Rückmeldung durch den Verfassungsschutz vorliegt. Sobald eine Stellungnahme vorliegt, wird der Status erneut übermittelt.

Erkenntnis: Rückweisung
Die Anfrage konnte nicht verarbeitet werden. Wenden Sie sich an die Registerbehörde .

Bearbeitungshinweis

Wenden Sie sich an die Registerbehörde, wenn der Überprüfungsbericht vorliegt, der Prozessstatus weiterhin "IN_PRUEFUNG" lautet.


Änderungsmitteilung und Nachberichte

Der Verfassungsschutz sendet automatisch über die Schnittstelle sogenannte Nachberichte an das Bewacherregister, wenn neue Erkenntnisse zur Zuverlässigkeit einer Person vorliegen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Person bereits beim Verfassungsschutz überprüft und die Nachberichtspflicht aktuell ist. Sobald ein Nachbericht vorliegt, werden Sie hierzu unter " Benachrichtigungen " informiert. Im Datensatz der jeweiligen Person erscheinen Nachberichte im Reiter „Zuverlässigkeit“ unterhalb des aktuellen Vorgangs.

Das Bewacherregister sendet automatisch über die Schnittstelle das sogenannte Nachberichtsende an den Verfassungsschutz, wenn für eine Person keine weiteren Nachberichte z. B. wegen Inaktivität erforderlich sind.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Person bereits beim Verfassungsschutz überprüft wurde. Im Datensatz der jeweiligen Person ist das Datum des Nachberichtsendes im Reiter „Zuverlässigkeit“ unterhalb des aktuellen Vorgangs sichtbar.


Schnittstelle zum DIHK erklärt

Gemäß den gesetzlichen Regelungen werden im Bewacherregister auch Angaben zur Qualifikation einer Person erfasst. Handelt es sich bei der Qualifikation um einen Sachkundenachweis oder eine Unterrichtung, kann der Nachweis über die Schnittstelle zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag auf Echtheit überprüft werden. Es können Qualifikationsnachweise mit einem Ausstellungsdatum ab 01. September 2009 angefragt werden.


IHK-Qualifikationsnachweis anfragen

Natürliche Personen und Wachpersonen

Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter und Gewerbetreibende gelten als natürliche Personen, Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter und Wachpersonen als Wachpersonen. Der Prozessablauf ist identisch, wobei sich die Benutzeroberfläche unterscheidet. Handelt es sich um eine natürliche Person, wird der Prozess links in der Menüleiste unter „Zugeordnete natürliche Personen“ gestartet.

So überprüfen Sie einen Sachkundenachweis bzw. eine Unterrichtung:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Wachpersonen".
  • Es öffnet sich die Liste der Wachpersonen in Ihrer Zuständigkeit.
  • Klicken Sie auf das "Lupe"-Symbol, in der Zeile der betreffenden Wachperson .
  • Es öffnet sich der Reiter "Übersicht".
  • Klicken Sie auf " Qualifikation ", um den Reiter zu wechseln.
  • Es öffnet sich der Reiter " Qualifikation ".
    Ist ein Sachkundenachweis oder eine Unterrichtung eingetragen, sehen Sie die Bereiche "IHK Qualifikation " und "IHK Qualifikationsstatus".
  • Klicken Sie im Bereich "IHK Qualifikationsstatus" auf "Anfragen".
  • Der Qualifikationsnachweis wird nun überprüft. Der Qualifikationsstatus lautet "Erfasst".

Im Regelfall erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit ein Ergebnis, ob der Qualifikationsnachweis vorliegt. Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie hierzu unter "Benachrichtigungen" informiert. Sie können dann das IHK-Ergebnis einsehen und die Zuverlässigkeitsprüfung fortführen. Das Ergebnis ist im Datensatz der Person immer im Reiter " Qualifikation " sichtbar.


IHK-Ergebnis abrufen

Zur Beurteilung der Qualifikation einer Person durch die zuständige § 34a-Behörde kann – abhängig von der Art der Qualifikation – auch die Echtheit des Qualifikationsnachweises über die Schnittstelle beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag überprüft werden. Wurde ein Sachkundenachweis oder eine Unterrichtung angefragt, wird ein Ergebnis im Bewacherregister erwartet. Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie hierzu unter "Benachrichtigungen" informiert. Das Ergebnis ist im Datensatz der Person immer im Reiter " Qualifikation " sichtbar.

Natürliche Personen und Wachpersonen

Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter und Gewerbetreibende gelten als natürliche Personen, Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter und Wachpersonen als Wachpersonen. Der Prozessablauf ist identisch, wobei sich die Benutzeroberfläche unterscheidet. Handelt es sich um eine natürliche Person, wird der Prozess links in der Menüleiste unter "Zugeordnete natürliche Personen" gestartet.

So rufen Sie ein IHK-Ergebnis ab:

  • Klicken Sie auf der Startseite im Bereich "Funktionen" auf " Benachrichtigungen ".
  • Es öffnet sich die Seite der Behörden Benachrichtigungen .
  • Klicken Sie im Panel "Abgeschlossene DIHK - und BfV-Anfragen" rechts auf das "Plus"-Symbol.
  • Es öffnet sich das Panel "Abgeschlossene DIHK - und BfV-Anfragen". Klicken Sie auf die Bewacher-ID, in der Zeile der zu bearbeitenden Person.
  • Es öffnet sich der Reiter "Übersicht" der Person. Klicken Sie auf " Qualifikation ", um den Reiter zu wechseln.
  • Es öffnet sich der Reiter " Qualifikation ". Im Bereich "IHK Qualifikationsstatus" sehen Sie das Ergebnis der Anfrage.

Im Bereich "IHK Qualifikationsstatus" können Sie folgende Informationen entnehmen: Datum und Uhrzeit des IHK-Ergebnisses, Qualifikationsstatus, IHK-Ergebnis, Grund Ergebnis, zuständige IHK-Kammer, manueller Nachweis und Datum des manuellen Nachweises.

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