Betriebsstätte erfassen
Hat Ihr Gewerbebetrieb neben der Hauptniederlassung weitere Betriebsstätten, können diese im Bewacherregister erfasst werden. So erhalten Sie einen Überblick über die für die jeweilige Betriebsstätte tätigen Wachpersonen. Um eine Wachperson einer Betriebsstätte zuordnen zu können, muss diese im Bewacherregister erfasst sein.
So erfassen Sie eine Betriebsstätte:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Betriebsstätte erfassen".
- Es öffnet sich eine neue Seite. Füllen Sie alle Pflichtfelder aus. Klicken Sie auf "Speichern & Weiter".

- Ihre neue Betriebsstätte wird nun im Regelfall automatisch der zuständigen § 34a-Behörde zugeordnet. Das Ergebnis sehen Sie im Reiter "34a-Behörde".
Betriebsstätte ändern
Änderungen an den Daten der Hauptniederlassung von Ihrem Gewerbebetrieb kann nur die zuständige § 34a-Behörde vornehmen. Hingegen können Sie jederzeit selbstständig Änderungen an den Daten von sonstigen Betriebsstätten vornehmen.
So ändern Sie die Daten einer Betriebsstätte:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Betriebsstätten".
- Es öffnet sich eine Übersicht, die Ihre Betriebsstätten zeigt. Die obere Tabelle "Hauptniederlassung" zeigt die Betriebsstätte, die für Ihren Gewerbebetrieb als Hauptniederlassung geführt wird. Die untere Tabelle "Sonstige Betriebsstätten" zeigt alle weiteren Betriebsstätten Ihres Gewerbebetriebs.

- Klicken Sie auf das "Lupe"-Symbol, um eine Detailansicht der Betriebsstätte zu erhalten.
- Der Reiter "Betriebsstätte" zeigt alle Daten zur Betriebsstätte. Der Reiter "34a-Behörde" zeigt die Kontaktdaten der zuständigen § 34a-Behörde . Der Reiter "Wachpersonen" enthält eine Status-Übersicht aller zur Betriebsstätte zugehörigen Wachpersonen. Detailliertere Informationen zu einzelnen Wachpersonen erhalten Sie im Menüpunkt "Liste Wachpersonen".

- In der Tabelle "Sonstige Betriebsstätten" können Sie in den Reitern und Zeilen Änderungen vornehmen. Klicken Sie danach auf "Speichern & weiter".
- Ihre Änderung ist damit abgeschlossen.
Betriebsstätte abmelden
Eine sonstige Betriebsstätte von Ihrem Gewerbebetrieb können Sie jederzeit selbstständig abmelden. Hingegen kann die Hauptniederlassung nur von der zuständigen § 34a-Behörde abgemeldet werden. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer zuständigen § 34a-Behörde auf.
So melden Sie "Sonstige Betriebsstätten" ohne zugehörige Wachpersonen ab:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Betriebsstätten".
- Es öffnet sich eine Übersicht über Ihre Betriebsstätten. Klicken Sie auf das "Papierkorb"-Symbol in der Zeile der Betriebsstätte, die Sie abmelden möchten.
- Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf "Löschen", um den Vorgang zu bestätigen.
- Sind der Betriebsstätte keine Wachpersonen zugeordnet, ist Ihre Betriebsstätte nun erfolgreich abgemeldet und aus der Liste Ihrer "Zugeordneten Betriebsstätten" gelöscht.
So melden Sie "Sonstige Betriebsstätten" mit zugehörigen Wachpersonen ab:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Betriebsstätten".
- Es öffnet sich eine Übersicht Ihrer Betriebsstätten. Klicken Sie auf das "Lupe"-Symbol vor der Betriebsstätte, die Sie abmelden möchten.
- Es öffnet sich ein neues Fenster. Klicken Sie unten auf "Zuordnungen entfernen".
- Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf "Zuordnung entfernen", um den Vorgang zu bestätigen.
- Sie erhalten den Hinweis "Alle Zuordnungen wurden erfolgreich entfernt". Klicken Sie nun auf "Abmelden".

- Es öffnet sich ein Dialogfenster. Tragen Sie hier das Datum ein, bis zu dem die Betriebsstätte noch gültig sein soll. Das Datum kann von Ihnen später – auch nach erfolgter Abmeldung – noch korrigiert werden. Danach klicken Sie erneut auf "Abmelden".

- Ihre Betriebsstätte ist nun erfolgreich abgemeldet und aus der Liste Ihrer "Zugeordneten Betriebsstätten" gelöscht.