Dubletten erklärt
Jede Person soll im Bewacherregister mit nur einer Bewacher-ID eingetragen sein. Um dies sicherzustellen, findet eine sogenannte Dublettenprüfung statt. Eine Dublette entsteht beispielsweise durch die Anmeldung derselben Wachperson von unterschiedlichen Gewerbebetrieben, wobei Änderungen von den Ausweisdaten, der Meldeanschrift oder des Namens problematisch sind.
Kriterien, um eine Dublette zu identifizieren:
- Die Ausweisart und Ausweisnummern sind gleich.
- Die Ausweisnummern sind gleich.
- Die Postleitzahl (Meldeanschrift), das Geburtsland und Geburtsdatum sind gleich.
- Das Geburtsdatum ist gleich, Vor- oder Nachname sind ähnlich.
Voraussetzungen, um eine Dublette zu identifizieren:
- Mindestens der bereits im System vorhandene Datensatz der natürlichen Person ist im Status "Abgeschlossen" oder "Dublettengeprüft zur VS".
- Der zweite Datensatz hat eine andere Bewacher-ID.
- Der zweite Datensatz befindet sich in Prüfung.
Abschließende Aktionen der § 34a-Behörde, durch die eine Dublettenprüfung stattfindet:
- natürliche Person zur Verfassungsschutzprüfung freigeben
- Wachperson freigeben (keine verfassungsschutzrelevante Einsatzarten)
- Wachperson nicht zulassen (keine verfassungsschutzrelevante Einsatzarten)
- Änderungsmitteilung einer Wachperson übernehmen
- Änderung einer natürlichen Person übernehmen
Dublettenprüfung bei Gewerbebetrieben
Gewerbebetriebe können aus wettbewerbsrechtlichen und Datenschutzgründen nicht über den gesamten Datenbestand suchen und folglich die Dublettenprüfung nicht vollständig ausführen. Bei der Erfassung einer Wachperson findet die Dublettenprüfung im Hintergrund statt – stimmen Daten überein, erhält der Gewerbebetrieb einen Hinweis mit einem Verweis auf die zuständige § 34a-Behörde.
Dublettenprüfungsdialog
Dublette auflösen
Eine Dublette wird identifiziert, sobald die Daten einer aktuellen Eingabe mit den Daten einer natürlichen Person im vorhandenen Datensatz übereinstimmen. Identifizierte Dubletten werden in einem Dialogfenster angezeigt. In diesem Dialog werden die personenbezogenen Daten der aktuell eingegebenen Person (linke Spalte) den Daten der gefundenen Dublette (rechte Spalte) gegenübergestellt. Dabei werden die Bereiche zuständige Behörde, Personendaten, Meldeanschrift, Ausweisdokument, Qualifikation und Zuverlässigkeit mit Daten zur VS-Erforderlichkeit abgebildet. Rote Dreiecke rechts zeigen, anhand welcher Kriterien die Dublette identifiziert wurde.
Bearbeitungshinweis
Bei der Dublettenauflösung sind je nach Zuständigkeit für die Datensätze verschiedene Optionen verfügbar. Vor der Dublettenauflösung sollte eine sorgfältige Prüfung der Daten erfolgen, denn die Daten der Dublette werden unwiderruflich gelöscht!
Folgende Buttons können angezeigt werden:
Aktuelle Eingabe ändern
Nutzen Sie diesen Button, um die Daten der aktuellen Eingabe zu ändern.
Prozess ohne Änderung fortführen
Klicken Sie auf "Prozess ohne Änderung fortführen", um die gefundene Dublette zu ignorieren.
Gefundene Dublette übernehmen
Klicken Sie auf "Gefundene Dublette übernehmen", so werden:
- die Daten der aktuellen Eingabe vollständig gelöscht
- die Daten der gefundenen Dublette vollständig übernommen
Datensätze zusammenführen
Mit diesem Button können Daten aus der aktuellen Eingabe in den Datensatz der gefundenen Dublette überführt werden.
Aktivieren Sie zunächst die Checkboxen der Angaben, die Sie übernehmen möchten.
Klicken Sie anschließend auf "Datensätze zusammenführen", um Ihre aktuelle Eingabe und die Dublette zu vereinen.
Bearbeitungshinweis zum Button "Datensätze zusammenführen"
Benötigt die aktuelle Eingabe eine Verfassungsschutzanfrage und die gefundene Dublette hat keine Verfassungsschutzanfrage, ist diese Option im Dialogfenster nicht ausführbar.
Auch bei geteilter Zuständigkeit ist diese Option im Dialogfenster nicht ausführbar. In diesem Fall nehmen Sie Kontakt zu der anderen § 34a-Behörde oder der Registerbehörde auf.
Die § 34a-Behörde ist nicht für die Dublettenauflösung zuständig, wenn die Dublette in einem Gewerbebetrieb liegt. Im Dublettenprüfungsdialog erscheint der Hinweis: "Die Dublette befindet sich im selben Gewerbebetrieb." Nehmen Sie Kontakt zum Gewerbebetrieb auf - Dieser ist für die Dublettenauflösung verantwortlich.
Button "Dublettenprüfung"
§ 34a-Behörden haben an verschiedenen Stellen die Option einer Dublettenprüfung. Klickt die § 34a-Behörde auf "Dublettenprüfung", erhält Sie vorab Information, ob beim vorliegenden Datensatz eine Dublette zu erwarten ist
Menüpunkt "Dublettenprüfung"
Dublette auflösen
Jede Person soll im Bewacherregister mit nur einer Bewacher-ID eingetragen sein. Um dies sicherzustellen, erhalten die § 34a-Behörden eine Liste mit möglichen Dubletten. Die Liste wird einmal pro Monat – am letzten Wochenende – automatisch durch das Bewacherregister generiert und zeigt die Datensätze der ermittelten Dubletten an, für die die jeweilige § 34a-Behörde zuständig ist.
Wird der § 34a-Behörde in der Liste nur ein Datensatz zu einer Person angezeigt, liegt die als natürliche Person erkannte Dublette im Zuständigkeitsbereich einer anderen § 34a-Behörde. Die Auflösung der Dublette erfolgt dann über die Registerbehörde in Abstimmung mit allen zuständigen Behörden. Es erscheint der Hinweis: "Bitte senden Sie die Bewacher-ID von Original und Dublette per Mail an das StBA, damit dieses die Auflösung durchführen kann."
Werden der § 34a-Behörde in der Liste die Datensätze zu einer Person doppelt angezeigt, liegt die Auflösung der Dublette in der eigenen Zuständigkeit. Dann besteht die Möglichkeit, ausgewählte Daten des aufzulösenden Datensatzes in den Datensatz zu übernehmen, der erhalten bleibt. Vorab sollte eine sorgfältige Prüfung der Daten erfolgen, denn die Daten der Dublette werden unwiederbringlich gelöscht!
So lösen Sie eine Dublette in der eigenen Zuständigkeit auf:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Dublettenprüfung".
- Es öffnet sich eine Übersicht der ermittelten Dubletten. Die obere Tabelle zeigt Dubletten, die wegen Übereinstimmungen bei verschiedenen Personendaten identifiziert wurden. Die untere Tabelle zeigt alle Dubletten, mit identischer Ausweisart und identischen Ausweisnummern.
Wird ein Datensatz zu einer Person doppelt angezeigt, prüfen Sie die Daten sorgfältig! - Liegt eine Dublette vor, wählen Sie den Datensatz aus, der erhalten werden soll. Klicken Sie hierfür auf die Zeile.
- Es öffnet sich die Liste potenzieller Dubletten einer natürlichen Person. Die obere Zeile zeigt den "Geprüften Datensatz", der erhalten bleibt. Die untere Zeile zeigt die "Möglichen Dubletten", die aufgelöst wird.
Klicken Sie auf "Dublette auflösen". - Es öffnet sich ein Dialogfenster, in dem personenbezogene Daten gegenübergestellt werden – linke Spalte: Person wird gelöscht und rechte Spalte: Person bleibt erhalten. Rote Dreiecke rechts zeigen, anhand welcher Kriterien die Dublette identifiziert wurde.
- Sie können die Checkbox auswählen, um die ausgewählten Daten in den Datensatz zu übernehmen, der erhalten bleibt. Führen Sie alternativ direkt Schritt 7 aus.
- Klicken Sie auf "Dokumentieren".
- Es werden weitere Aktionen ausführbar. Klicken Sie auf "Dokumentation herunterladen".
- Klicken Sie auf "Dublette mit ausgewählten Daten übernehmen", wenn Sie Daten mit der Checkbox ausgewählt haben (Schritt 6). Klicken Sie alternativ auf "Vollständige Dublette übernehmen".
- Sie erhalten nun den Hinweis, dass die Person x erfolgreich gelöscht wurde und alle Abhängigkeiten in Person y übertragen wurden.
Bearbeitungshinweis
Ein Datensatz mit einer Verfassungsschutzanfrage kann nicht durch einen Datensatz ohne Verfassungsschutzanfrage überschrieben werden. Bleibt dies unberücksichtigt, erhalten Sie den Hinweis: "Übernahme nicht möglich! Da die aufzulösende natürliche Person eine VS-Anfrage hat und die beizubehaltende natürliche Person nicht, ist die Auflösung der Dubletten nicht möglich. Bitte wählen Sie den anderen Datensatz."