Übermitteln Sie mit dem BWR-Kontaktformular Ihre Frage zum Bewacherregister direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes (
Registerbehörde
). Bitte beachten Sie, dass diese nur Fragen rund um die Anwendung Bewacherregister beantworten können und dürfen. Für Fragen zum Verfahrensstand wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige
§ 34a-Behörde
.
Bitte füllen Sie die mit (*) gekennzeichneten und zur Abwicklung der Anfrage erforderlichen Felder aus. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage ist sonst nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nicht alle Sonderzeichen erlaubt sind.