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Gewerbebetrieb erfassen

Ein Gewerbebetrieb muss von der zuständigen §34a-Behörde am Betriebssitz im Bewacherregister erfasst und freigegeben werden, um die Anwendung und das dazugehörige Portal nutzen zu können. Voraussetzung für die Erfassung eines Gewerbebetriebes in der Anwendung ist, dass die Natürliche Person , die gesetzliche Vertreterin/ der gesetzliche Vertreter oder Gewerbetreibende/ Gewerbetreibender ist, bereits im Bewacherregister eintragen ist.

So erfassen Sie einen Gewerbebetrieb:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Gewerbebetriebe".
  • Es öffnet sich eine Seite, die alle Gewerbebetriebe in Ihrer Zuständigkeit zeigt. Klicken Sie oben rechts auf "Einen Gewerbebetrieb erfassen".
  • Es öffnet sich ein Dialogfenster, in dem Sie die Gesellschaftsform des Gewerbebetriebes wählen.
  • Wählen Sie die zutreffende Gesellschaftsform aus und klicken Sie auf "Auswahl übernehmen".
  • Die einzutragenden Daten hängen von der gewählten Gesellschaftsform ab. Füllen Sie alle Pflichtfelder in den sich öffnenden Reitern aus. Klicken Sie auf "Speichern & weiter", um zwischen den Reitern zu wechseln. Klicken Sie auf "Zurück", um bereits gemachte Angaben erneut einzusehen oder zu korrigieren.
  • Im Reiter "Übersicht-Gesamt" finden Sie alle eingetragenen Daten zu dem Gewerbebetrieb . Überprüfen Sie die Daten.
  • Zum Datenabgleich mit dem Gewerbetreibenden erstellen Sie eine Erfassungsmeldung (PDF-Format).
    Klicken Sie hierfür auf " Erfassungsmeldung generieren" und dann auf " Erfassungsmeldung herunterladen". Der in der Erfassungsmeldung enthaltene Link wird für die Registrierung benötigt.

Sobald der Gewerbebetrieb die Registrierung aktiviert und Ihnen das Präfix mitgeteilt hat, können Sie den Gewerbebetrieb freigeben. Bis zur Freigabe befindet sich der Gewerbebetrieb im Status "Unvollständig erfasst" . Überprüfen Sie Ihre Daten regelmäßig nach unvollständig erfassten Gewerbebetrieben und löschen Sie diese gegebenenfalls wieder aus dem Bewacherregister.

Bearbeitungshinweise

Reiter "Hauptniederlassung"
Tragen Sie hier mindestens eines der Felder "E-Mail-Adresse" oder "Telefonnummer" ein.

Reiter "Rechtsform" und "Registereintrag"
Die Rechtsform kann nachträglich nicht mehr geändert werden! Abhängig von der gewählten Rechtsform ist die Erfassung des Handelsregistereintrags notwendig. Dann wird der Reiter "Registereintrag" aktiv.


Gewerbebetrieb freigeben

Ein Gewerbebetrieb muss von der zuständigen § 34a-Behörde am Betriebssitz im Bewacherregister erfasst und freigegeben werden, um die Anwendung und das dazugehörige Portal nutzen zu können. Nach der Erfassung des Gewerbebetriebs durch die zuständige § 34a-Behörde in der Anwendung erfolgt die Selbstregistrierung durch den Gewerbebetrieb im BWR-Portal. Sobald der Gewerbebetrieb die Registrierung aktiviert und der Behörde das Präfix mitgeteilt hat, kann diese die Freigabe erteilen.

So geben Sie einen Gewerbebetrieb frei:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Gewerbebetriebe".
  • Es öffnet sich eine Seite, die alle Gewerbebetriebe in eigener Zuständigkeit zeigt.
    Filtern Sie die Liste nach "Unvollständig erfasst".
  • Klicken Sie auf das Lupe-Symbol, um den freizugebenden Gewerbebetrieb auszuwählen.
  • Es öffnet sich der Reiter " Gewerbebetrieb ". Klicken Sie oben auf "Übersicht-Gesamt", um den Reiter zu wechseln.
  • Im Reiter "Übersicht-Gesamt" finden Sie alle eingetragenen Daten zu dem Gewerbebetrieb . Scrollen Sie nach unten zu "Unternehmen mit Mandant verknüpfen".
  • Geben Sie das Präfix ein und klicken Sie auf das Lupe-Symbol.
  • Ihnen wird nun die mit dem Präfix verknüpfte Anschrift des Gewerbebetriebes angezeigt
  • Prüfen Sie die Daten. Stimmen die Daten nicht überein, klicken Sie auf das Papierkorb-Symbol. Stimmen die Daten überein, ist die Selbstregistrierung richtig durchgeführt. Klicken Sie auf "Freigeben".
  • Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf "Freigeben", um den Vorgang zu bestätigen.
  • Der Gewerbebetrieb ist nun freigegeben und kann die Anwendung nutzen. Darüber wird der Gewerbebetrieb automatisch per E-Mail informiert.

Präfix

Sollte das Präfix nicht gefunden werden, ist möglicherweise die Registrierung des Gewerbebetriebes noch nicht aktiviert oder die Präfixe stimmen nicht überein. Wenden Sie sich an den Gewerbebetrieb.

Sollte ein Gewerbebetrieb mit einem falschen Präfix freigegeben worden sein, können Sie das Präfix nicht mehr eigenständig löschen oder ein neues Präfix eintragen. Wenden Sie sich an die Registerbehörde.


Gewerbebetrieb ändern

Wird die zuständige § 34a-Behörde über Datenänderungen zu einem Gewerbebetrieb informiert, müssen die Änderungen auch in das Bewacherregister übertragen werden. Änderungen können den Gewerbebetrieb beziehungsweise die Gewerbetreibende/ den Gewerbetreibenden betreffen. Die Gesellschafts- und Rechtsform eines Gewerbebetriebes können nachträglich nicht geändert werden.

So ändern Sie die Daten eines Gewerbebetriebes:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Gewerbebetriebe".
  • Es öffnet sich eine Liste mit allen Gewerbebetrieben in Ihrer Zuständigkeit. Um Ihre Suche einzugrenzen, können Sie die Liste nach dem Erfassungsstatus "Freigegeben" filtern.
  • Klicken Sie auf das Lupe-Symbol in der Zeile des betreffenden Gewerbebetriebes.
  • Es öffnet sich die Übersichtsseite im Reiter " Gewerbebetrieb ".
    In den Reitern " Gewerbebetrieb " beziehungsweise "Gewerbetreibender" können Sie Änderungen vornehmen.
    Tragen Sie in den entsprechenden Reitern die Änderungen ein. Klicken Sie auf "Speichern & weiter", um die eingetragenen Änderungen zu speichern.
  • Ihre Änderungen wurden nun gespeichert. Die Änderungen sind in der Übersichtsseite des jeweiligen Reiters und im Reiter "Übersicht-Gesamt" sichtbar.

Manueller Zuständigkeitswechsel

Eine Änderung der Hauptanschrift kann zu einer Änderung der zuständigen § 34a-Behörde führen.
Klicken Sie im Reiter "Gewerbebetrieb" auf "Zuständigkeit prüfen". Ändert sich die zuständige § 34a-Behörde, müssen Sie einen manuellen Zuständigkeitswechsel für den Gewerbebetrieb durchführen. Melden Sie den Gewerbebetrieb nicht ab! 


Manuellen Zuständigkeitswechsel auslösen

Hat ein Gewerbebetrieb seine Hauptniederlassung verlegt und dadurch die zuständige § 34a-Behörde am Betriebssitz gewechselt, müssen Sie als abgebende Behörde den Zuständigkeitswechsel für den Gewerbebetrieb manuell auslösen. Hierfür benötigen Sie die Gewerbebetriebs-ID aus dem Bewacherregister.

Voraussetzungen, um einen manuellen Zuständigkeitswechsel auszulösen sind:

Zu natürlichen Personen, die mit dem Gewerbebetrieb verknüpft sind, bestehen keine offenen Änderungsanträge, keine offenen Zuständigkeitswechsel und keine offenen Anfragen beim Verfassungsschutz. Wechselt die zuständige § 34a-Behörde des Gewerbebetriebes, wechselt die Zuständigkeit auch automatisch für die verknüpften natürlichen Personen, für die die Behörde am Betriebssitz zuständig ist. Das sind gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Gewerbetreibende, Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sowie Wachpersonen mit ausländischem Wohnsitz. Um den Wechsel erfolgreich durchzuführen, müssen die natürlichen Personen im Status "Freigegeben" , "Dublettengeprüft zur VS" oder "In Prüfung" sein.

So lösen Sie einen manuellen Zuständigkeitswechsel für einen Gewerbebetrieb aus:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zuständigkeitswechsel".
  • Es öffnet sich der Reiter "Person". Klicken Sie oben auf " Gewerbebetrieb ", um den Reiter zu wechseln.
  • Es öffnet sich der Reiter " Gewerbebetrieb ", in dem Sie den Zuständigkeitswechsel für einen Gewerbebetrieb durchführen.
    Neben der Suchmaske sehen Sie die Tabellen "Abgegebene Zuständigkeiten" und "Zuständigkeitsanträge".
  • Tragen Sie in der Suchmaske die Gewerbebetriebs-ID ein und klicken Sie auf "Suchen".
  • Ist für die im BWR hinterlegte Adresse des Gewerbebetriebes eine andere § 34a-Behörde zuständig, öffnet sich ein Dialogfenster. Andernfalls erhalten Sie einen Hinweis, dass ein Wechsel zu einer anderen Behörde nicht möglich ist.
  • Wählen Sie die neue zuständige § 34a-Behörde am Betriebssitz (annehmende Behörde) aus und klicken Sie auf "Übernehmen".
  • Es öffnet sich eine Übersicht, die die Wechseldaten zeigt.
    Es werden Informationen zum Gewerbebetrieb und (nicht) wechselnden Personen aufgeführt.
    Überprüfen Sie die Angaben. Stimmen die Angaben überein, klicken Sie auf "Wechseln".
  • Ist der Wechsel erfolgreich ausgelöst, erhalten Sie einen Hinweis. Der Zuständigkeitsantrag wird Ihnen nun in der Tabelle "Abgegebene Zuständigkeiten" im Status "Offen" angezeigt. Die annehmende Behörde muss nun dem Zuständigkeitswechsel annehmen oder ablehnen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie weiterhin für den Gewerbebetrieb zuständig. Sie finden diesen weiterhin im Menüpunkt "Zugeordnete Gewerbebetriebe".

Manueller Zuständigkeitswechsel

Reagiert die annehmende § 34a-Behörde nicht innerhalb von 15 Tagen, wird der Antrag auf Zuständigkeitswechsel automatisch gelöscht. Der Zuständigkeitswechsel ist dann nicht erfolgt.


Manuellen Zuständigkeitswechsel annehmen oder ablehnen

Hat ein Gewerbebetrieb seine Hauptniederlassung verlegt, ist unter Umständen eine andere § 34a-Behörde am Betriebssitz für ihn zuständig. In diesem Fall muss ein manueller Zuständigkeitswechsel durchführt werden. Die neue zuständige § 34a-Behörde (annehmende Behörde), muss den Zuständigkeitswechsel im Bewacherregister annehmen.

So können Sie einen manuellen Zuständigkeitswechsel für einen Gewerbebetrieb annehmen oder ablehnen:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf „Zuständigkeitswechsel“.
  • Es öffnet sich der Reiter „Person“. Klicken Sie oben auf „Gewerbebetrieb“, um den Reiter zu wechseln.
  • Es öffnet sich der Reiter „Gewerbebetrieb“, in dem Sie den Zuständigkeitswechsel für einen Gewerbebetrieb annehmen.
    Neben der Suchmaske sehen Sie die Tabellen „Abgegebene Zuständigkeiten“ und „Zuständigkeitsanträge“.
  • Liegt ein offener Zuständigkeitsantrag vor, finden Sie diesen Antrag in der unteren Tabelle „Zuständigkeitsanträge“.
    Klicken Sie auf „Annehmen“, um den Antrag zu bestätigen oder auf „Ablehnen“, wenn Sie nicht zuständig sind.

Nach der Annahme erhalten Sie einen Hinweis, dass der Gewerbebetrieb seine Zuständigkeit erfolgreich gewechselt hat.
Ab dem folgenden Tag finden Sie den Gewerbebetrieb im Menüpunkt „Zugeordnete Gewerbebetriebe“.

Manueller Zuständigkeitswechsel

Reagiert die annehmende § 34a-Behörde nicht innerhalb von 15 Tagen, wird der Antrag auf Zuständigkeitswechsel automatisch gelöscht. Der Zuständigkeitswechsel ist dann nicht erfolgt.


Gewerbebetrieb abmelden

Die Abmeldung von einem Gewerbebetrieb erfolgt durch die zuständige § 34a-Behörde am Betriebssitz und ist unwiderruflich. Sollten Sie einen Gewerbebetrieb unbeabsichtigt abgemeldet haben, müssen alle Daten erneut manuell erfasst und verknüpft werden. 

Mit der Abmeldung eines Gewerbebetriebes werden auch alle mit diesem Betrieb verknüpften gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter beziehungsweise Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Wachpersonen automatisch abgemeldet. Die dazugehörigen Datensätze der natürlichen Personen bleiben im Bewacherregister weiterhin freigegeben. Ist eine Natürliche Person bei mehreren Gewerbebetrieben als Wachperson tätig, wird nur der Datensatz der Wachperson abgemeldet, der mit dem betreffenden Gewerbebetrieb verknüpft ist.

Voraussetzung für die Abmeldung eines Gewerbebetriebes ist, dass zu keiner mit dem Gewerbebetrieb verknüpften Wachperson ein offener Änderungsantrag besteht. Bestehen noch offene Änderungsanträge, müssen diese zuerst bearbeitet bzw. gelöscht werden. Sollten Sie nicht für diese Anträge zuständig sein, nehmen Sie Kontakt zur zuständigen § 34a-Behörde auf.

So melden Sie einen Gewerbebetrieb ab:

  • Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf "Zugeordnete Gewerbebetriebe".
  • Es öffnet sich eine Liste mit allen Gewerbebetrieben in Ihrer Zuständigkeit. Um Ihre Suche einzugrenzen, können Sie die Liste nach dem Erfassungsstatus "Freigegeben" filtern.
  • Klicken Sie auf das Lupe-Symbol in der Zeile des abzumeldenden Gewerbebetriebes.
  • Es öffnet sich die Übersichtsseite im Reiter " Gewerbebetrieb ". Klicken Sie oben auf "Wachpersonal".
  • Es öffnet sich eine Liste aller Wachpersonen, die mit dem Gewerbebetrieb verknüpft sind.
    Filtern Sie diese Liste nach "Änderung beantragt" und "Änderungsmitteilung in Bearbeitung". Wenn keine Änderungsvorgänge offen sind, können Sie mit dem Abmeldeprozess fortfahren.
  • Klicken Sie oben auf "Übersicht-Gesamt".
  • Es öffnet sich der Reiter "Übersicht-Gesamt". Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf " Gewerbebetrieb abmelden".
  • Es öffnet sich ein Dialogfenster. Tragen Sie das Abmeldedatum ein und klicken Sie auf "Abmelden".
  • Der Gewerbebetrieb und alle mit ihm verknüpften Wachpersonen sind nun abgemeldet. Sie finden den Gewerbebetrieb nun im Menüpunkt "Zugeordnete Gewerbebetriebe" im Erfassungsstatus "Abgemeldet". Das eingetragene Abmeldedatum ist in der Spalte "Abmeldung Betriebsstätte" eingetragen.

Hinweis

Mit der Abmeldung von einem Gewerbebetrieb im Bewacherregister hat dieser keinen Zugriff mehr auf die Anwendung. Für die zuständige § 34a-Behörde ist der Datensatz sichtbar bis die Löschfrist eintritt.

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