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Glossar

  • Behörden § 34a

    § 34a-Behörden

    Die § 34a-Behörden sind die für das Bewachungsrecht zuständigen Vollzugsbehörden. Sie sind für bewachungsrechtliche Erlaubnisse der Gewerbetreibenden sowie für die Prüfung der Qualifikation und Zuverlässigkeit von Wachpersonal zuständig. I. d. R. führen sie auch Vor-Ort-Kontrollen bei Gewerbebetrieben und beim Einsatz von Wachpersonal.

  • Benachrichtigungen

    Benachrichtigungen

    Auflistung von Informationen bzw. Änderungen nach Kategorien, die maximal 14 Tage angezeigt werden.

  • Beschäftigungsverbot

    Beschäftigungsverbot

    Untersagung der Beschäftigung einer Person durch die Behörde, die für den Gewerbebetrieb zuständig ist. Beschäftigungsverbote werden ausgesprochen, wenn eine unzuverlässige Wachperson vom Gewerbebetrieb eingesetzt wird.

  • Betriebssitzbehörde

    Betriebssitzbehörde

    Die zuständige § 34a-Behörde für Gewerbetreibende, mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person i. S. d. § 34a Abs. 1a Satz 3 GewO sowie Personen ohne Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, in deren Bezirk der Gewerbebetrieb oder im Falle von Niederlassungen die Hauptniederlassung betrieben wird/ betrieben werden soll.

  • Bewacher-ID

    Bewacher-ID

    Die Bewacher-ID ist eine registerweit eindeutige siebenstellige ID einer natürlichen Person. Sie wird vom Bewacherregister vergeben und zur Außenkommunikation verwendet.

  • Bewacherregister

    Bewacherregister

    Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal sowie Angaben zur Zuverlässigkeit und Sachkunde elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten.

  • Bewachung

    Bewachung

    Tätigkeit, die auf den Schutz des Lebens oder des Eigentums fremder Personen vor Angriffen Dritter gerichtet ist. Sie erfordert eine aktive Obhutstätigkeit und muss in menschlicher Tätigkeit bestehen, z. B. wiederkehrende Kontrollen. Die gewerbliche Bewachung bedarf der Erlaubnis durch die zuständige § 34a-Behörde .

  • Bewachungsgewerbetreibender

    Bewachungsgewerbetreibender

    Natürliche oder Juristische Person , die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht.

  • Bewachungsverordnung

    Bewachungsverordnung

    Verordnung über das Bewachungsgewerbe.

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